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Rechtsfachwirte als Ausbilder von Rechtsanwaltsfachangestellten

von René Kurtkowiak, M.Sc., Wirtschaftspsychologe, Betriebswirt und Rechtsfachwirt | 08.03.2023

BRAK schließt sich den Interessenverbänden an, die für eine Ausweitung des Ausbilderkreises für Rechtsanwaltsfachangestellte plädieren.

Der BRAK-Ausschuss Berufsbildung hat in seiner Stellungnahme die Initiative der Vereinigung der Rechtsanwalts- und Notariatsangestellten e.V. – RENO und des Forums deutscher Rechts- und Notarfachwirte e.V. aufgegriffen, wonach geprüfte Rechtsfachwirte (m/w/d) zukünftig befugt sein sollen, die Ausbildung von Fachangestellten eigenverantwortlich zu leiten.

Um sicherzustellen, so die BRAK, dass die geprüften Rechtsfachwirte (m/w/d) die nötige fachliche Eignung besitzen, soll die Ausbildung nur dann in eigener Verantwortung übernommen werden dürfen, wenn der Ausbildungsvertrag mit einer Rechtsanwaltskanzlei abgeschlossen wird, in der der/die geprüfte Rechtsfachwirt/in angestellt ist und die als Ausbildungsstätte dient. Dadurch soll wohl verhindert werden, dass unabhängige Sekretariatsdienste oder Umschulungseinrichtungen ohne unmittelbare Erfahrung in einer Rechtsanwaltskanzlei die Ausbildung durchführen. Außerdem sollte gemäß § 30 Abs. 2 a. E. des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) eine Berufserfahrung von vier bis fünf Jahren nachgewiesen werden können.

Fraglich bleibt, ob eine vier bis fünfjährige Berufserfahrung als zwingende Voraussetzung für den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten zwingend von Nöten ist. Im Grundsatz besteht jedoch Einigkeit:

„Die Ausbildereignung für Geprüfte Rechtsfachwirte wird die Fortbildung zum/r Geprüften Rechtsfachwirt/in attraktiver machen und damit der Nachwuchsgewinnung dienen. Geprüfte Rechtsfachwirte bringen die notwendigen Fähigkeiten mit und haben – wie deren Initiative zeigt – insbesondere den Willen, ausbilden zu wollen. […] Geprüfte Rechtfachwirtinnen und Rechtsfachwirte erhalten durch das entgegengebrachte Vertrauen eine nach außen wirkende verantwortungsvolle Aufgabe und damit eine Aufwertung ihrer beruflichen Tätigkeit. Diese Wertschätzung und Anerkennung kann zu einer verstärkten Mitarbeiterbindung führen, die auch dem eklatanten Fachkräftemangel entgegenwirken kann.“(BRAK-Stellungnahme Nr. 13/2023, S. 3)

Hier geht es zur Stellungnahme der BRAK.

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