von RAin Tessa Kähne | 03.02.2026
Das Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare (sog. eNoVA-Gesetz) befindet sich im fortgeschrittenen Gesetzgebungsverfahren.
Das Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare (sog. eNoVA-Gesetz) befindet sich im fortgeschrittenen Gesetzgebungsverfahren. Zuletzt stand es auf am 29.12.2025 auf der Tagesordnung des Bundesrates und wurde von dort mit Änderungsempfehlungen zurückverwiesen.
Mit dem Gesetz verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die Kommunikation zwischen Notariaten und Behörden künftig verpflichtend elektronisch auszugestalten.
Aus dem eNoVA-Gesetz ergeben sich für Notariate konkrete Verpflichtungen.
Bereits ab 2026 sollen die Gutachterausschüsse ausschließlich elektronisch kontaktiert werden dürfen; weitere Behörden wie Gemeinden werden schrittweise folgen.
Die entsprechenden Nachrichten können in RA-MICRO bereits heute mit der Funktion eNoVA erstellt und über das E-Notarpostfach versendet werden und stehen damit schon jetzt für die Praxis zur Verfügung.
Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass auch die Übermittlung von Veräußerungsanzeigen an die Finanzämter künftig elektronisch zu erfolgen hat. RA-MICRO entwickelt diese Funktion derzeit aktiv, um es RA-MICRO Notariaten zu ermöglichen, sich mit den neuen Abläufen vertraut zu machen, bevor sie mit dem Inkrafttreten des Gesetzes verpflichtend eingeführt werden.
Die Kommunikation mit den Finanzämtern wird dabei über die ELSTER-Schnittstelle realisiert.
Voraussetzung für die elektronische Übermittlung an die Finanzverwaltung ist ein ELSTER-Organisationszertifikat, das von den Notariaten rechtzeitig über das ELSTER-Portal beantragt werden sollte.
Wir halten Sie über die weiteren Schritte des Gesetzgebungsverfahrens auf dem Laufenden.