von Frau Görlich | 28.01.2026
Neu:
Für die Erstellung und den elektronischen Versand von E-Rechnungen wird zukünftig automatisch die im Adressfenster korrekt hinterlegte Steuernummer verwendet, sofern keine USt.-ID vorhanden ist.
Zweck / Funktion:
Damit wird sichergestellt, dass E-Rechnungen auch in Fällen ohne USt.-ID den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und ordnungsgemäß elektronisch übermittelt werden können. Voraussetzung ist, dass die Steuernummer vollständig und korrekt zur jeweiligen Adresse gepflegt ist.
Es wird empfohlen, die Adressdaten der Kanzleiadresse und des Rechnungsempfängers zu prüfen sowie die jeweilige Steuernummer zu ergänzen, sofern keine USt.-ID vorliegt.
Verfügbar ab Version 2026.01.003