Seit dem 25. Mai 2018 sind die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nebst der Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) wirksam. Durch das Inkrafttreten der einheitlichen Regelung zum Datenschutz werden die Persönlichkeitsrechte der europäischen Bürger gestärkt. Bei datenverarbeitenden Stellen führt die DSGVO aber oftmals zu Unsicherheit darüber, wie den Regelungen rechtskonform entsprochen werden kann. Dieser Leitfaden ist eine Orientierungshilfe zur Einrichtung eines DSGVO-konformen Datenschutzes in Anwaltskanzleien.
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